Sonntag, 25. November 2007

Hypothekendarlehen: kostenlose, vorzeitige Kündigungsmöglichkeit

Neben der bereits bekannten Möglichkeit einer kostenlosen, vorzeitigen Kündigung bei einem Hypothekendarlehen, nämlich bei Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren, gibt es noch eine Möglichkeit, die aber weitaus weniger bekannt ist.
Die Bankenwelt durchläuft seit geraumer Zeit eine regelrechte Fusionswelle. Nicht nur große Geschäftsbanken fusionieren, sondern auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Wenn Kreditnehmer nun dadurch Kunden eines anderen Institutes werden, zu dem sie aus nachvollziehbaren Gründen keine Kontoverbindung unterhalten wollen, hat man evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch für Hypothekendarlehen mit Zinsbindung.
Wer z.B. bei der neuen Bank früher ein Konto hatte und nachweislich dort schlecht behandelt wurde, kann vorzeitig ohne Vorfälligeitsentschädigung das Hypothekendarlehen kündigen.
Es besteht jedoch eine relativ kurze Frist, in der die Betroffenen nach Kenntnis der Fusion handeln müssen. Sie beträgt gerade einmal nur 14 Tage.

Quelle: Capital 24/2007

Mittwoch, 21. November 2007

DKB finanziert nur noch bis 111 % des Beleihungsauslaufes

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat bekannt gegeben, dass Sie künftig nur noch Finanzierungen bis zu 111 % des Beleihungswertes bei Eigennutzern und bis zu 100 % des Beleihungsauslaufes bei Kapitalanleger finanzieren wird. Die DKB will sich in nächster Zeit stärker auf die Auszahlungen konzentrieren, da es hier in der Vergangenheit drunter und drüber ging.
Mit der neuen Regelung erwartet die DKB mehr Effizienz, da es bei Beleihungen bis 130 % des Beleihungswertes zu sehr vielen Ablehnungen und Rückfragen gekommen ist, was die eigentliche Bearbeitung unnötig verlängert und zu viele Mitarbeiter bindet, die anderweitig dringend benötigt werden. Auch wird dadurch das Antragsaufkommen automatisch drastisch gesenkt.
Mann kann also nur hoffen, dass diese Maßnahme tatsächlich schnellstens greift und sich somit die Zustände bessern.