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Mittwoch, 26. November 2008

Forderungsverkauf: Mehr Schutz durch Risikobegrenzungsgesetz

Seit Mitte August ist das Risikobegrenzungsgesetz in Kraft. Damit hat der Gesetzgeber die Gestaltung von Kredit- und Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen neu geregelt.

Hintergrund dieser Gesetzgebung war die breite Diskussion über den Verkauf von Krediten an Finanzinvestoren Ende 2007 und in den darauf folgenden Monaten. Als Ergebnis dieser Diskussion hat der Deutsche Bundestag Ende Juni 2008 das „Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken“ (Risikobegrenzungsgesetz) verabschiedet. Das Gesetz trat Mitte August in Kraft und soll den Verbraucherschutz bei Kreditverkäufen stärken.

Für Privatkunden ergeben sich laut dem Bundesministerium der Justiz folgende Verbesserungen:
  • Besserer Kündigungsschutz bei Grundstücksdarlehen: Wer "maßvoll" mit Raten im Verzug ist, muss keine Zwangsversteigerung befürchten
  • Mehr Transparenz: Anzeigepflicht bei Abtretung
  • Keine bösen Überraschungen im Kleingedruckten: AGB-Schutz auch bei Darlehensverträgen
  • Vorvertragliche Informationspflicht über Abtretbarkeit
  • Bessere Information: Verpflichtung des Darlehensgebers zu einem Folgeangebot oder Hinweis auf Nichtverlängerung des Vertrages
  • Keine Berufung auf Unwissen: Kein gutgläubiger einredefreier Erwerb der Sicherungsgrundschuld
  • Schutz vor plötzlicher Zwangsvollstreckung: Grundschulden nur nach vorheriger Kündigung fällig
  • Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch bei unberechtigter Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Urkunde
  • Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung
Eine vollständige Aufstellung der Änderungen können Sie dem folgenden Informationsblatt des Justizministeriums entnehmen: Maßnahmen zum besseren Schutz vor Kreditverkäufen

Den kompletten Gesetzestext können Sie hier einsehen: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1666.pdf

Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen haben unsere Finanzierungspartner zum Teil bereits die Darlehensverträge umgestellt. Damit werden größtenteils auch die von den Banken für Kunden erstellten Bestätigungsschreiben über einen „Nicht-Verkauf“ der Darlehen hinfällig. Durch das Risikobegrenzungsgesetzt wurden auch einige Produkte – wie z.B. das Produkt „Schutzbrief“ der Victoria – hinfällig und werden nicht mehr angeboten.

Donnerstag, 7. Februar 2008

Banken, die auf Kreditverkauf verzichten

Es ist momentan wohl DAS Thema bei Menschen, die ihr Haus mit Hilfe einer Baufinanzierung errichtet oder gekauft haben.

DER KREDITVERKAUF und dessen Folgen für Baufinanzierungskunden.

Obgleich wir keine Gefahr für den deutschen Baufinanzierungskunden sehen, möchten wir hier trotzdem eine Liste von Banken veröffentlichen, die auf den Kredithandel verzichten.

Garantiert kein Kreditverkauf
  • BHW Bausparkasse: wird auf Nachfrage vertraglich zugesichert
  • Commerzbank: Garantie gegen Zinsaufschlag von 0,1 - 0,2 %
  • Gladbacher Bank: Garantie gegen Zinsaufschlag von 0,05 %
  • Sparda-Bank München: Garantie ohne Preisaufschlag
  • Victoria Lebensversicherung: Garantie gegen 0,05 % Zinsaufschlag; Schutzbrief ohne Garantie kostet 0,03 % Zinsaufschlag


Zusicherung über Verzicht auf Kreditverkauf aber ohne Garantie
  • Augsburger Aktienbank
  • Dortmunder Volksbank
  • PSD Bank Hannover
  • PSD Bank Kiel
  • PSD Bank Koblenz
  • PSD Bank Rhein-Ruhr
Quelle : FMH-Finanzberatung

Des weiteren liegen uns Stellungnahmen fast aller unserer Finanzierungspartner zu diesem Thema vor. Diese werden unseren Kunden selbstverständlich auf Wunsch ausgehändigt.

Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass alle unsere Bankpartner, an einer langfristigen Geschäftsbeziehung zu ihren Kunden interessiert sind und das uns kein einziger Fall bekannt ist, bei dem es nach einem Kreditverkauf eines regulär bedienten Darlehens zu Zwangsmaßnahmen in unberechtigter Höhe gekommen ist.

Kreditverkauf - Grundschuld kann nicht losgelöst verkauft werden

Wir haben bereits mehrfach über dieses Thema geschrieben. Da es aber immer wieder zu Verunsicherungen der Verbraucher kommt, möchten wir uns noch einmal diesem Thema widmen.

Wir zittieren hier noch einmal aus einer Pressemitteilung des "Deutschen Sparkassen und Giroverbandes DSGV" vom 23.01.2008.

"Berlin 23.Januar 2008
In mehreren TV-Sendungen wurde in den vergangenen Tagen und Wochen behauptet, Grundschulden, die als Sicherheit für Wohnungsbaudarlehen dienen, könnten losgelöst von der Darlehensforderung veräußert und dann in voller Höhe verwertet werden. Dies ist nicht korrekt und entspricht nicht der Praxis von Kreditverkäufen.

Wenn eine Grundschuld als Sicherheit für ein Darlehen dient, so ist sie über einen Sicherungszweckvertrag an das Darlehen gebunden. Verkauft ein Institut einen notleidenden Kredit samt Grundschuld, so bleibt der Erwerber an den Sicherungszweckvertrag gebunden. Der Erwerber kann keine anderen Rechte geltend machen, als der ursprüngliche Kreditgeber. Das bedeutet im Falle einer Verwertung von Sicherheiten, dass auch der Erwerber bei einer Verwertung der Grundschuld nur seine noch offen stehenden Forderungen geltend machen kann."
Das Original ist auf der Homepage des DSGV nachzulesen.

Was sagt man dazu.

Sparkassen erwirken Einstweilige Verfügung gegen ARD und WDR

Auszug aus der Pressemitteilung des "Deutschen Sparkassen und Giroverbandes DSGV" vom 25.Jan.2008.

" Berlin, 25. Januar 2008
Das Landgericht Berlin hat dem Westdeutschen Rundfunk sowie weiteren ARD-Anstalten bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt, zahlreiche Behauptungen aus der ARD-Sendung vom 16. Januar 2008 mit dem Titel "Und plötzlich ist das Haus weg - Wie Sparkassen die Kredite kleiner Leute verscherbeln" weiter zu verbreiten. Mit Hilfe des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) waren die betroffenen Sparkassen Wedel und Südholstein mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung mit Erfolg gegen eine ganze Reihe nachweislich falscher Behauptungen in dem Beitrag vorgegangen.

In dem Beitrag war fälschlicherweise der Eindruck erweckt worden, durch Sparkassen seien ordnungsgemäß bediente Kredite gegen den Willen der Kunden veräußert worden. Darüber hinaus waren an insgesamt drei Fällen von Sparkassenkunden zahlreiche falsche Behauptungen aufgestellt worden, die jetzt untersagt wurden. Losgelöst davon wurde in einem Falle (Schloßhotel in Mecklenburg) sogar ein Fall von Privatbanken fälschlich den Sparkassen zugeordnet."

Nachzulesen auf der Homepage des DSGV .
Den Text als pdf finden Sie hier.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung 05/2008 des DSGV vom 17. Januar 2008 verwiesen, die beigefügt ist.

Sind wir gespannt, was die verantwortlichen der Sender dazu zu sagen haben und ob sie den Schneid haben, ihre Fehler zuzugeben. Genug Schaden haben sie ja bereits angerichtet.

Mittwoch, 23. Januar 2008

Kreditverkauf - Forderungsverkauf deutscher Banken

Jüngste Medienberichte - wie zum Beispiel der ARD-Bericht "Und plötzlich ist das Haus weg" vom 16.1.2008 oder auch ein PlusMinus-Beitrag aus dem November 2007 - zum Forderungsverkauf deutscher Banken führen immer wieder zu Verunsicherung bei vielen Verbrauchern. Doch so drastisch die geschilderten Fälle auch erscheinen, so wichtig ist es, bei diesem sehr komplexen Sachverhalt genau zu differenzieren. Als unabhängiger Broker, der selbst keine Darlehen vergibt, können wir zwar kein Urteil zu den jeweils geschilderten Einzelfällen abgeben, uns ist jedoch in den ganzen 17 Jahren unserer Tätigkeit als Baufinanzierungsvermittler kein einziger Fall bekannt, bei dem es nach einem Verkauf des Darlehens an einen anderen Gläubiger zu einer Zwangsversteigerung oder -verwaltung kam, obwohl der Kunde das Darlehen ordnungsgemäß bedient hat.

Die in den Berichten geschilderte Praxis ist mitnichten ein übliches Vorgehen in der privaten Baufinanzierung in Deutschland.

Banken, die Kreditportfolios mit Baufinanzierungen verkaufen, versuchen sich mit diesem Schritt in der Regel von Risiken aus der Vergangenheit zu befreien oder Geschäftsfelder zu bereinigen, in denen man in der bisherigen Form so nicht mehr tätig sein möchte. Die Banken, mit denen wir zusammen arbeiten, sind an Neugeschäft in der privaten Baufinanzierung interessiert. Dementsprechend distanziert sich die Mehrzahl der Institute, mit denen wir kooperieren, auch von der zum Beispiel bei PlusMinus geschilderten Vorgehensweise im Zusammenhang mit Forderungsverkäufen.

Trotz der Hinweise in den Medienberichten gilt die Grundschuld im Bereich der Darlehensabsicherung auch weiterhin als DAS Sicherungsinstrument - ganz im Gegensatz zur Hypothek. Denn die Grundschuld bietet auch für die Kunden erhebliche Vorteile: Das liegt zum einen an der größeren Flexibilität von Grundschulden, wenn zu Grunde liegende Forderungen teilweise oder ganz getilgt wurden. So ermöglicht z.B. die Grundschuld nach Ablauf einer Zinsbindung einen kostengünstigen Wechsel zu einem anderen Finanzierungspartner. Eine Hypothek hingegen erlischt in so einem Fall und muss dann unter vollen Kosten wieder im Grundbuch eingetragen werden.

Der Gesetzgeber ist im Übrigen gegenwärtig dabei, die momentane Gesetzeslage zu überprüfen.


Auf Grund der aktuellen Medienberichte, hat der deutsche Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie die Sparkassen Südholstein und Wedel eine Stellungnahme verfasst.

Stellungnahme zur WDR/SWR-Sendung vom 16. Januar 2008 "Und plötzlich ist das Haus weg"