Ab sofort wird bei einem unserem Finanzierungspartner auch das Elterngeld bzw. Erziehungsgeld in der Haushaltsrechnung mit berücksichtigt.
Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Weiterbeschäftigung unmittelbar an das Ende der Zahlung anschließt. Die Bank benötigt für die Kreditentscheidung einen Bewilligungsbescheid sowie eine formlose Erklärung über die unmittelbare Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach der letzten Zahlung.
Bisher war es so, dass bei einer Baufinanzierung die Anrechnung von Elterngeld nicht möglich war. Somit wurden junge Eltern bei der Immobilienfinanzierung benachteiligt und mußten auf teurere Kredite regionaler Banken zurückgreifen.
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