Jüngste Medienberichte - wie zum Beispiel der ARD-Bericht "Und plötzlich ist das Haus weg" vom 16.1.2008 oder auch ein PlusMinus-Beitrag aus dem November 2007 - zum Forderungsverkauf deutscher Banken führen immer wieder zu Verunsicherung bei vielen Verbrauchern. Doch so drastisch die geschilderten Fälle auch erscheinen, so wichtig ist es, bei diesem sehr komplexen Sachverhalt genau zu differenzieren. Als unabhängiger Broker, der selbst keine Darlehen vergibt, können wir zwar kein Urteil zu den jeweils geschilderten Einzelfällen abgeben, uns ist jedoch in den ganzen 17 Jahren unserer Tätigkeit als Baufinanzierungsvermittler kein einziger Fall bekannt, bei dem es nach einem Verkauf des Darlehens an einen anderen Gläubiger zu einer Zwangsversteigerung oder -verwaltung kam, obwohl der Kunde das Darlehen ordnungsgemäß bedient hat.
Die in den Berichten geschilderte Praxis ist mitnichten ein übliches Vorgehen in der privaten Baufinanzierung in Deutschland.
Banken, die Kreditportfolios mit Baufinanzierungen verkaufen, versuchen sich mit diesem Schritt in der Regel von Risiken aus der Vergangenheit zu befreien oder Geschäftsfelder zu bereinigen, in denen man in der bisherigen Form so nicht mehr tätig sein möchte. Die Banken, mit denen wir zusammen arbeiten, sind an Neugeschäft in der privaten Baufinanzierung interessiert. Dementsprechend distanziert sich die Mehrzahl der Institute, mit denen wir kooperieren, auch von der zum Beispiel bei PlusMinus geschilderten Vorgehensweise im Zusammenhang mit Forderungsverkäufen.
Trotz der Hinweise in den Medienberichten gilt die Grundschuld im Bereich der Darlehensabsicherung auch weiterhin als DAS Sicherungsinstrument - ganz im Gegensatz zur Hypothek. Denn die Grundschuld bietet auch für die Kunden erhebliche Vorteile: Das liegt zum einen an der größeren Flexibilität von Grundschulden, wenn zu Grunde liegende Forderungen teilweise oder ganz getilgt wurden. So ermöglicht z.B. die Grundschuld nach Ablauf einer Zinsbindung einen kostengünstigen Wechsel zu einem anderen Finanzierungspartner. Eine Hypothek hingegen erlischt in so einem Fall und muss dann unter vollen Kosten wieder im Grundbuch eingetragen werden.
Der Gesetzgeber ist im Übrigen gegenwärtig dabei, die momentane Gesetzeslage zu überprüfen.
Auf Grund der aktuellen Medienberichte, hat der deutsche Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sowie die Sparkassen Südholstein und Wedel eine Stellungnahme verfasst.
Stellungnahme zur WDR/SWR-Sendung vom 16. Januar 2008 "Und plötzlich ist das Haus weg"
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