Donnerstag, 20. März 2008

ING-DiBa - Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung bei Härtefällen

Es gibt Lebenssituationen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall, die sich unter anderem auch nachhaltig auf eine bestehende Finanzierung auswirken. In vielen Fällen muss das Objekt verkauft und das Darlehen vorzeitig abgelöst werden. Dies ist oftmals mit hohen Gebühren und Kosten verbunden
Zukünftig wird die ING-DiBa einen kostenlosen Vorfälligkeitsschutz anbieten.
Müssen Darlehen bei Eintritt von fest definierten Härtefällen (Arbeitslosigkeit, Todesfall und Erwerbsunfähigkeit) vorzeitig abgelöst werden, verzichtet die ING-DiBa unter bestimmten Voraussetzungen auf die Erhebung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

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