Neben der bereits bekannten Möglichkeit einer kostenlosen, vorzeitigen Kündigung bei einem Hypothekendarlehen, nämlich bei Zinsbindungen von mehr als 10 Jahren, gibt es noch eine Möglichkeit, die aber weitaus weniger bekannt ist.
Die Bankenwelt durchläuft seit geraumer Zeit eine regelrechte Fusionswelle. Nicht nur große Geschäftsbanken fusionieren, sondern auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Wenn Kreditnehmer nun dadurch Kunden eines anderen Institutes werden, zu dem sie aus nachvollziehbaren Gründen keine Kontoverbindung unterhalten wollen, hat man evtl. ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch für Hypothekendarlehen mit Zinsbindung.
Wer z.B. bei der neuen Bank früher ein Konto hatte und nachweislich dort schlecht behandelt wurde, kann vorzeitig ohne Vorfälligeitsentschädigung das Hypothekendarlehen kündigen.
Es besteht jedoch eine relativ kurze Frist, in der die Betroffenen nach Kenntnis der Fusion handeln müssen. Sie beträgt gerade einmal nur 14 Tage.
Quelle: Capital 24/2007
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