Das liegt daran, dass die Modernisierungsmaßnahmen von den Banken in verschiedene Kategorien unterteilt werden.
Es gibt werterhaltende Maßnahmen, wersteigernde Maßnahmen und sogenannte Schönheitsreparaturen.
Schönheitsreparaturen werden unisono weder den werterhaltenden noch den wertsteigernden Maßnahmen zugeordnet und erhöhen somit nicht den Verkehrswert der Immobilie.
Als Schönheitsreparaturen bezeichnet man im Allgemeinen:
- Malerarbeiten
- Tapezierarbeiten
- Erneuerung der Bodenbeläge
- Streichen von Fenstern und Türen usw.
- alle Arbeiten an den Hauptgewerken
- Dacherneuerungen
- Erneuerung der Elektrik
- Erneuerung der Heizung
- neue Fenster
- Schaffung zusätzlichen Wohnraumes
- neue Garage
- vollständige Bädersanierung
- Wärmedämmungsmaßnahmen
- Verbesserung der Leitungssysteme
Aber auch bei den wertsteigernden Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen gibt es schon wieder unterschiedliche Betrachtungsweisen einzelner Banken. So gibt es Kreditinstitute, die rechnen Umbau- oder Modernisierungsarbeiten, auch wenn Sie als wertsteigernd gelten, generell nur zu 50% dem Objektwert zu. Alles weitere muß aus Eigenmitteln erbracht werden.
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