Kostenfreie Informationen über ihre Auskunftei-Einträge sollen Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung erhalten. Konsumenten sollen so die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit leichter nachvollziehen können. Laut dem jüngsten Referentenentwurf vom Juni 2008 richten sich die geplanten Bestimmungen vornehmlich gegen angeblich intransparente Bewertungsverfahren verschiedener Auskunfteien, wie das so genannte Scoring.
Die kostenfreie Eigenauskunft ist zwar nicht neu, bislang jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft. So ist ein Auskunftsersuchen nach § 34 Abs. 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) lediglich dann ohne finanziellen Aufwand möglich, wenn der Anfragende diese Auskunft nicht für wirtschaftliche Zwecke nutzt. Überdies entfällt die Gebührenpflicht, wenn sich herausstellt, dass gespeicherte Daten zu korrigieren oder nach § 35 Abs. 2 BDSG aus der Datenbank zu löschen sind. Künftig soll jeder Bürger einmal im Jahr eine gebührenfreie Auskunft erhalten dürfen.
Mit der verbraucherfreundlichen Neuregelung möchte der Gesetzgeber die großen Auskunfteien zu etwas mehr Transparenz bewegen. Zu deren Repertoire gehören seit geraumer Zeit wahrscheinlichkeitsbasierte Verfahren, mit denen sie Aussagen über die voraussichtliche Bonität von Personen generieren können. Das gelingt auch dann, wenn über genau diese Person keine konkreten Daten vorliegen. Alternativ ziehen die Informationsdienste Daten aus dem Umfeld des Kunden heran: die Arbeitslosenquote in seiner Wohngegend, die Ausfallwahrscheinlichkeit innerhalb der Postleitzahlregion oder innerhalb seiner Alters- oder Berufsgruppe. Auch das Geschlecht kann eine Rolle spielen, zeigen doch verschiedene Untersuchungen, dass Frauen die zuverlässigeren Zahler sind. Auf der Grundlage derartiger Daten kann die Auskunftei eine Aussage über die durchschnittliche Zahlungswahrscheinlichkeit treffen, mit der ein Unternehmen grundsätzlich bei dem Kunden rechnen kann. Ist die Bonität des Kunden ungenügend, kann etwa seine Bank ihre Kreditvergabekonditionen z.B. für eine Baufinanzierung verschärfen oder ein Onlineshop gegenüber diesem Kunden lediglich sichere Zahlungsmethoden, wie beispielsweise Vorkasse, anbieten.
Mitunter führt das rein statistikbasierte Scoring allerdings zu falschen Bonitätseinstufungen von Kunden mit unerfreulichen Folgen für den einzelnen Konsumenten. Unternehmen haben gerade in jüngerer Zeit häufiger Geschäftsbeziehungen zu durchaus solventen Kunden pauschal abgelehnt, deren Scorewert Ausfallrisiken vermuten ließ. Dies bemängelte der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Anfang dieses Jahres erschienenen Studie. Eine Benachteiligung der Verbraucher ohne Prüfung des Einzelfalls verstoße gegen bestehendes Datenschutzrecht, so der Tenor.
Der vorliegende Gesetzesentwurf beschert den Verbraucherschützern jetzt einen ersten Triumph. Nicht nur ihre Forderung nach einer jährlichen, kostenfreien Verbraucherauskunft hat der Gesetzgeber aufgegriffen, auch das Gebot der wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit von Scoringprognosen ist Bestandteil des neuen Regelwerks.
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